Faktencheck: Deutsche Klimapolitik als rechtswidrig eingestuft

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheidet gegen die Bundesregierung

Autor: Sonja Bart

In einem bemerkenswerten Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Klimapolitik der deutschen Bundesregierung als rechtswidrig verurteilt. Das Urteil unterstreicht die Dringlichkeit wirksamer Klimaschutzmaßnahmen und wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, vor denen Regierungen weltweit bei der Umsetzung der Klimaziele stehen.

Mit dem Urteil – vom Gericht sicher nicht aus Versehen zeitgleich auf den Start der Weltklimakonferenz gelegt – zwingt die Deutsche Umwelthilfe alle drei Ampelparteien, die im geltenden Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele einzuhalten.

Gemeinsam müssen längst überfällige Sofortmaßnahmen durchgesetzt werden:

  • Tempolimit 100 km/h auf der Autobahn,
  • 80 km/h außerorts und 30 km/h innerorts und
  • sofortige Abschaffung der milliardenschweren klimaschädlichen Subventionen, unter anderem für Dienstwagen, Diesel und Kerosin.

Hintergrund des Gerichtsbeschlusses

Fakt: Das Gericht gab der Beschwerde von BUND und der Deutschen Umwelthilfe statt und urteilte, dass die Bundesregierung in den Sektoren Verkehr und Gebäude zu wenig unternimmt, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren.

Analyse: Die Richter forderten Sofortmaßnahmen, da Deutschland sowohl 2021 als auch 2022 die Klimaziele verfehlt hat. Dieses Urteil hebt hervor, dass es nicht nur um das Setzen von Zielen, sondern auch um deren konsequente Verfolgung und Umsetzung geht.

Kritik an der Regierung

Fakt: Umweltverbände kritisieren die Regierung für das Nichtergreifen effektiver Gegenmaßnahmen, trotz deutlicher Überschreitungen der Emissionsvorgaben.

Analyse: Diese Kritik deutet auf eine Diskrepanz zwischen den gesetzten Klimazielen und den realen Maßnahmen hin. Es zeigt sich, dass gesetzliche Vorgaben allein nicht ausreichen, sondern konkrete und zeitnahe Aktionen erforderlich sind.

Reaktion der Bundesregierung

Fakt: Die Bundesregierung ergänzte im Oktober 2023 ihr Klimaschutzprogramm, eine Reaktion, die jedoch vom Gericht als unzureichend bewertet wurde.

Analyse: Das Gericht macht deutlich, dass kurzfristige, effektive Maßnahmen erforderlich sind, um die Klimaziele zu erreichen. Langfristige Programme allein werden als nicht ausreichend angesehen.

Ausblick und Implikationen

Fakt: Die Bundesregierung prüft, in Revision zu gehen, und wartet auf die schriftliche Urteilsbegründung.

Analyse: Diese Entwicklung zeigt, dass Klimapolitik ein komplexes und kontroverses Feld ist, in dem Regierungen, Gerichte und Umweltorganisationen unterschiedliche Ansichten haben können.

Klima-Urteil: Bundesregierung wird zu einem Sofortprogramm verurteilt

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Fazit: Ein Wendepunkt in der Klimapolitik

Dieses Urteil könnte als Wendepunkt in der deutschen Klimapolitik betrachtet werden. Es verdeutlicht die Notwendigkeit von Sofortmaßnahmen und könnte als Präzedenzfall für zukünftige gerichtliche Entscheidungen in Sachen Klimaschutz dienen. Während die Bundesregierung ihre Optionen abwägt, wird deutlich, dass die Zeit drängt und effektive Klimaschutzmaßnahmen unerlässlich sind, um die gesetzten Ziele zu erreichen.

Quelle: DUH

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
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2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurden vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


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